Gesundheit
Unterschiede unseres dualen Gesundheitssystems.
Der gesetzlich vorgeschriebene Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches V, der einheitlich
das Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) regelt, ist die Mindestvoraussetzung für das Leistungsniveau der Privaten Krankenversicherung (PKV). Innerhalb der PKV hat man darüber hinaus die Möglichkeit den Schutz der GKV mit Zusatz- oder Vollkostentarifen vertraglich zu ergänzen oder zu ersetzen.
In der Regel erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber während des Berufslebens einen hälftigen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Unabhängig ob gesetzlich- oder privatversichert. Im Rentenalter wird dieser Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung getragen.
Keinen GKV- oder PKV-Beitragszuschuss erhalten verbeamtete Pensionäre oder Rentner, die während des Berufslebens Rentenbeiträge in berufsständische Versorgungswerke abführten. Hierzu zählen z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte.
In der PKV bildet jedes Mitglied sog. Alterungsrückstellungen. Diese dienen im Alter dazu, steigende Kosten abzufedern und den Beitrag stabil zu halten. So hat die Branche bereits 232 Mrd. EUR Rückstellungen gebildet.
Die GKV hingegen arbeitet nach dem Umlageverfahren ohne Rückstellungen. Eingenommene Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung aktueller Leistungsberechtigter herangezogen.