Beihilfe
Beamtenanwärter
Der optimale Beihilfestart bereits ab 40,- € monatlich
Als Beamtenanwärter zeigen Sie, dass Sie in eine sichere Zukunft starten wollen. Hilfreich, wenn diese auch mit einem sicheren und starken Versicherungspartner an Ihrer Seite beginnt.
Die von Ihrem Dienstherrn im Krankheitsfall gewährte Beihilfe ersetzt Ihre Krankheitskosten nicht in voller Höhe. Deshalb bieten wir Ihnen spezielle Krankenversicherungslösungen, die genau auf Ihren Bedarf als Beamtenanwärter zugeschnitten sind.
Wir ergänzen Ihren Beihilfebemessungssatz auf bis zu 100% für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung
Legen Sie Ihre private Absicherung nicht in irgendwelche Hände! Kommen Sie zu uns, Ihrem unabhängigen Experten.
Erstklassiger Schutz mit der Beihilfeversicherung.
Als Beamter bzw. Richter (aber auch bereits als Beamtenanwärter oder Referendar) benötigen Sie eine private Krankenversicherung, die Ihren Beihilfeanspruch ideal abrundet.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Angebote mit einem Maximum an Exklusivität und Komfort.
Um für die unterschiedlichen Beihilfevorschriften immer das bedarfsgerechte Angebot bereitzustellen, ist eine passgenaue Tarifauswahl erforderlich.
Sie vervollständigen damit Ihren Beihilfeanspruch zu einer qualitativ hochwertigen privaten Beihilfeversicherung – beim Arzt und Heilpraktiker, beim Zahnarzt und im Krankenhaus.
Mit den Ergänzungstarifen können Sie darüber hinaus gravierende Beihilfelücken schließen bzw. reduzieren. Besonders preisgünstig während der Ausbildung.
Auch Ihre unterschiedlichen Lebensphasen berücksichtigen wir in unserer Beratung.
So profitieren z. B. Beamtenanwärter und Referendare während der Ausbildung von besonders günstigen Beiträgen – selbstverständlich bei gleichen Leistungen.
Beispielhafter Überblick der Leistungen.
Ambulante Leistungen 100 %
Erstattungsfähig sind die Leistungen von Ärzten, insbesondere Beratungen, Besuche einschließlich Wegegebühren, Untersuchungen und ambulant durchgeführte Operationen einschließlich Narkose, lokaler Betäubung, ärztlicher Assistenz und Sachkosten, Hilfe bei Entbindung und Fehlgeburt einschließlich Hebammenleistung.
Vorsorgeuntersuchungen 100 %
Vorsorgeuntersuchungen sind gezielte medizinische Untersuchungen, um Gesundheitsschäden und Krankheiten vorzubeugen. Hierzu zählen insbesondere gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, wie z.B. in den Krebsfrüherkennungsrichtlinien oder den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien genannt. Wir leisten aber auch über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Schutzimpfungen 100 %
Erstattet werden die Kosten für Schutzimpfungen einschl. Impfstoff (z.B. Grippeimpfung, Reiseimpfung), auch über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus.
Heilpraktikerbehandlung inklusive Verordnungen 100 %
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Eine Erstattung erfolgt auch für wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden einschließlich verordneter Arzneimittel.
Ambulante Psychotherapie 100 %
Ambulante Transportkosten 100 %
Übernommen werden die Kosten bei Notfall- oder Unfalltransporten, Fahrten zur und von der Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie und bei Gehunfähigkeit zum und vom nächsten geeigneten Arzt.
Ambulante Kurleistungen 100 %
Medikamente: 100 %
Erstattet werden alle von Ärzten verordneten wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die in einer Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus wird auch geleistet für Medikamente, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattet werden z.B. auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Phytopharmaka.
Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie und Podologie 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Logopädie, Ergotherapie und Podologie sowie die nachstehend aufgeführten Heilmittel/Therapien:
Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Hydrotherapie und Packungen, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie Kältetherapie und Wärmebehandlung, wenn sie durch staatlich geprüfte Angehörige anerkannter Heil- und Hilfsberufe erbracht werden
Ferner sind erstattungsfähig die Kosten der Schwangeren für Schwangerschaftsgymnastik bzw. nach der Geburt für Rückbildungsgymnastik.
Hilfsmittel 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel, sofern sie körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen (offenes Hilfsmittelverzeichnis).
Sehhilfen / Operationen zur Sehschärfenkorrektur 100 %
Erstattungsfähig sind Kosten für Brillengestelle inkl. Gläser alternativ Kontaktlinsen bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag.
100% für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK).
Zahnärztliche Behandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung zu 100 %
die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe. Ebenso werden die Aufwendungen für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr erstattet.
Zahnersatz bis zu 100 %
Erstattungsfähig sind die Kosten für Kronen, Brücken und Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Reparaturen sowie Kosten für Implantologie und Gnathologie. Die Kosten für Keramikverblendungen sind ebenfalls erstattungsfähig.
Kieferorthopädie 100 %
Übernommen werden die Kosten für Kieferorthopädie.
Material- und Laborkosten 100 %
Allgemeine Krankenhausleistungen 100 %
Versichert sind die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen.
Stationäre Transportkosten 100 %
Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen.
Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson oder Zuschuss bei einer Haushaltspflegekraft
Übernommen werden unter bestimmten Voraussetzungen bei Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahme eines Erwachsenen auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus.
Übernommen wird auch eine Haushaltspflegekraft.
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in)
Auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung eines Elternteils werden unter bestimmten Voraussetzungen tariflich übernommen.
Unterschiede unseres dualen Gesundheitssystems.
Der gesetzlich vorgeschriebene Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches V, der einheitlich
das Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) regelt, ist die Mindestvoraussetzung für das Leistungsniveau der Privaten Krankenversicherung (PKV). Innerhalb der PKV hat man darüber hinaus die Möglichkeit den Schutz der GKV mit Zusatz- oder Vollkostentarifen vertraglich zu ergänzen oder zu ersetzen.
In der Regel erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber während des Berufslebens einen hälftigen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Unabhängig ob gesetzlich- oder privatversichert. Im Rentenalter wird dieser Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung getragen.
Keinen GKV- oder PKV-Beitragszuschuss erhalten verbeamtete Pensionäre oder Rentner, die während des Berufslebens Rentenbeiträge in berufsständische Versorgungswerke abführten. Hierzu zählen z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte.
In der PKV bildet jedes Mitglied sog. Alterungsrückstellungen. Diese dienen im Alter dazu, steigende Kosten abzufedern und den Beitrag stabil zu halten. So hat die Branche bereits 232 Mrd. EUR Rückstellungen gebildet.
Die GKV hingegen arbeitet nach dem Umlageverfahren ohne Rückstellungen. Eingenommene Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung aktueller Leistungsberechtigter herangezogen.
Beispielhafte Leistungen exklusiven Krankenversicherungsschutzes: