Haftpflicht
Mit der Privat-Haftpflicht wird aus einem kleinen Missgeschick kein großer Schaden.
Nur einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist etwas passiert. Ein kleines Malheur kann man noch aus eigener Tasche bezahlen. Was ist aber, wenn man aus Unachtsamkeit einen Unfall verursacht und dann für die Behandlung und alle Folgekosten des Unfallgegners aufkommen muss? Hier können Sie sich auf den Schutz der Privat-Haftpflicht verlassen. Schadensersatzansprüche, die an Sie gerichtet sind, werden von der Versicherung geprüft.
Sollten sie berechtigt sein, erhält der Geschädigte den entsprechenden finanziellen Ausgleich. Sollten die Ansprüche unberechtigt sein, so werden sie von der Versicherung ggfs. durch alle Instanzen abgewehrt.
Zusätzliche Leistungen für den Öffentlichen Dienst.
Angehörige des Öffentlichen Dienstes können sich je nach Tarif-Variante für einen zusätzlichen zuschlagspflichtigen Baustein entscheiden.
- Dienst-/Amtshaftpflicht
- Vermögensschäden inklusive Kassenfehlbeträgen
- Beschädigung und Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
- Absicherung des Dienstfahrzeug- Regresses