Ärzte
Ärzte der Humanmedizin zahlen in das berufsständische Versorgungswerk, dessen kapitalgedeckter Rentenanspruch zu 100 Prozent zur Beitragsermittlung der Gesetzlichen Kasse herangeführt wird. Damit macht ein Verbleib in der Gesetzlichen Kasse wenig Sinn.
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten teilweise auf Ärzte zugeschnittene Versicherungslösungen mit ausgezeichneten Leistungen an.
Da der Berufsunfähigkeitsschutz aus den Versorgungswerken nur unzureichend ist, sollte unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz sollte unbedingt auch eine Infektionsklausel beinhalten.
Für Zahnärzte haben wir Spezialtarife, die Ihnen das Maximum an Leistung bieten.
Gerne beraten wir Sie über die angemessene Höhe Ihrer Absicherung.